Teilnahmebedingungen Wettbewerbe

Veranstalter des Wettbewerbs ist:

Amt für Umwelt und Energie,
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Spiegelgasse 15
4001 Basel

nachfolgend „Basel-Stadt“ genannt.

1. Durchführung

Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt auf Basis der nachstehenden Teilnahmebedingungen.

Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung ist Basel-Stadt zuständig und verantwortlich. Dieser Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Wettbewerb sind ausschliesslich an Basel-Stadt (umwelt(at)bs.ch) und nicht an Facebook/Instagram zu richten. Basel-Stadt stellt Facebook/Instagram von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb frei.

2. Teilnehmende

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, wohnhaft in der Schweiz, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme über 18 Jahre alt sind. Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung der Eltern / Erziehungsberechtigten teilnehmen, die von Basel-Stadt jederzeit schriftlich verlangt werden kann.

3. Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb ist über diese Webseite sowie bei besonderen Wettbewerben auch über die Facebook Seite (https://www.facebook.com/umweltbasel/) sowie Instagram-Seite (https://www.instagram.com/umweltbasel/) in dem im Post genannten Zeitraum möglich.

Mehrere Kommentare oder Likes von gleichen Usern werden als eine einzelne Teilnahme gewertet.

Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen die Teilnehmenden der Anleitung auf der Website bzw. im entsprechenden Post folgen.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und unabhängig vom Kauf von Waren oder Dienstleistungen.

Kommentare, die gegen die Facebook/Instagram Richtlinien, Schweizer Recht, das Copyright und/oder den Verhaltensrichtlinien von Umwelt Basel (vgl. Info-Seite unter https://www.facebook.com/umweltbasel/) verstossen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmende ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.

Folgende Personen sind nicht gewinnberechtigt: Gesellschaften und Angestellte, die für die Durchführung des Wettbewerbs oder für das Bereitstellen der Gewinne verantwortlich sind sowie sonstige Personen, die bei der Promotion helfend mitwirken.

4. Durchführung und Abwicklung Wettbewerb

a. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach dem Wettbewerbende nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

b. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden über eine persönliche Mitteilung informiert. Wenn sich der Gewinner/die Gewinnerin nicht meldet, verliert er/sie ihren Gewinn und der Preis wird neu verlost. Preise, die nicht zugestellt werden konnten, werden ebenfalls erneut verlost.

c. Basel-Stadt steht es frei, den gesamten Wettbewerb oder Teile davon abzusagen, wenn es den Anschein hat, dass es, in welcher Form auch immer, insbesondere mit Computerunterstützung, bei der Teilnahme am Wettbewerb oder der Bestimmung der Gewinnerinnen und Gewinner zu Irregularitäten gekommen ist. Für diesen Fall behält sie sich das Recht vor, die betreffenden Teilnehmenden vom Wettbewerb auszuschliessen.

5. Nutzung

a. Basel-Stadt behält sich vor, Wettbewerbsbeiträge nicht zu veröffentlichen, insbesondere wenn diese gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstossen. Basel-Stadt muss diesen Entscheid nicht begründen.

b. Wenn Sie mit der Nutzung Ihres Posts nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an umwelt(at)bs.ch um den Beitrag entfernen zu lassen.

c. Es werden alle Facebook- und Instagram-Namen der Teilnehmenden erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Adressdaten werden nur von den Gewinnerinnen und Gewinnern erfasst, nur zum Versand des Gewinnes genutzt und anschliessend gelöscht.

d. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass im Rahmen und für die Abwicklung dieses Wettbewerbs ihre Personendaten von Basel-Stadt und/oder beauftragten Partnerunternehmen unter Beachtung des schweizerischen Datenschutzgesetzes bearbeitet werden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nach Ablauf des Wettbewerbs gelöscht.

e. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.

6. Haftung

Basel-Stadt behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder Teile davon ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern. Sie kann dafür nicht haftbar gemacht werden und es kann dafür keine Entschädigung verlangt werden.

Basel-Stadt weist die Teilnehmenden auf die Besonderheiten und die Grenzen des Internets hin und lehnt jede Haftung für Folgen ab, die den Teilnehmenden durch die Verbindung mit dem Internet über Partnerwebseiten entstehen.

Insbesondere kann Basel-Stadt nicht für materielle und immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, die den Teilnehmenden durch ihre Computerausstattung und den darauf gespeicherten Daten entstehen sowie den Folgen, die sich für ihre persönliche, berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ergeben können. Im Rahmen der Benützung dieser Website (www.facebook.com oder www.instagram.com) akzeptieren die Teilnehmenden, keine Inhalte dieser Website auf den Websites von Dritten zu verbreiten.

Basel-Stadt kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein oder mehrere Teilnehmende aufgrund technischer oder anderer, insbesondere durch Netzüberlastung bedingter Probleme nicht auf https://www.umweltbasel.ch/gewinnen/ bzw. Facebook oder Instagram zugreifen oder am Wettbewerb teilnehmen können. Basel-Stadt kann unter anderem für Folgendes nicht haftbar gemacht werden:

– Verbindungs-, Netzwerk- oder Computerprobleme, durch die Verbindungen, Telefone, Telefonleitungen, Telefonsysteme, der Internet-Traffic oder das Internet beeinträchtigt, verlangsamt oder funktionsunfähig gemacht werden

– Technische und mechanische Funktionsstörungen

– Jede Art von Hardware- oder Software-Funktionsstörungen

– Andere Funktionsstörungen

– Durch Ausrüstung, Programmierung, menschliches Versagen oder andere Gründe bedingte Fehler

– Schaden an den Computern der Teilnehmenden oder einer anderen Person aufgrund der Teilnahme am Wettbewerb

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es gilt schweizerisches Recht.

Basel, 24. Juni 2021.